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Neue Verpflichtung für Hauseigentümer in NRW11.12.2009 08:34
Das neue Landeswassergesetz schreibt vor, dass private Schmutz- oder Mischwasserleitungen bis Ende 2015 auf Dichtheit überprüft und bei Schäden saniert werden müssen.
Tipps: Schließen Sie keine Haustürgeschäftte mit sog. "Kanalhaien" ab. Ihr Tiefbau- oder Umweltamt benennt Ihnen qualifizierte Betriebe zur Durchführung der Maßnahmen. Gemeinsame Sanierung mit den Nachbarn kann Rabatte bringen. Warten Sie nicht zu lange. Gegen Ende der Frist 2015 ist damit zu rechnen, dass Nachfrage und Kosten steigen. Weitere Information finden Sie unter www.vz-nrw.de |