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Hürden für Wohn-Riester gefallen

12.01.2010 08:26

Seit Jahresbeginn können Alt-Guthaben einer Riester-Rentenversicherung in eine Finanzierung nach Wohn-Riester umgewandelt werden, ohne dass ein Mindestguthaben erreicht sein muss. Das senkt den Kreditbedarf beim Bau oder Erwerb von selbst genutztem Immobilieneigentum. Für bis 2008 abgeschlossene Riester-Verträge galt noch die Hürde, dass das Guthaben mindestens 10.000 Euro betragen musste. Seit 01.01.2010 können nun auch kleinere Guthaben in die Finanzierung von Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen fließen, die nach dem 01.01.2008 gebaut oder gekauft wurden, ebenso wie in Genossenschaftsanteile oder lebenslanges Dauerwohnrecht im Seniorenheim.
Mit Rentenbeginn fallen jedoch Steuern an - wie bei den Rentenauszahlungen von Riester-Verträgen. Der Gesetzgeber unterstellt dann einen fiktiven Kapitalertrag, der entweder auf einen Schlag oder lebenslang versteuert werden muss. Wählt man die erste Alternative, gewährt der Staat einen Rabatt von 30% auf die Steuerschuld.
Auch der Verkauf eines Riester geförderten Eigenheims ist grundsätzlich möglich. Die Förderung bleibt aber nur dann erhalten, wenn das Geld in eine andere Immobilie oder einen neuen Riester-Vertrag investiert wird.

Sollten SIe Fragen haben, beraten wir Sie gerne.

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